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Die Hauptaufgabe einer Sozialpädagogischen Assistentin oder eines Sozialpädagogischen Assistenten ist die Pflege und Betreuung von Kleinkindern und Säuglingen, aber auch von Kindern und Jugendlichen. Die Einsatzgebiete sind insbesondere in Kinderbetreuungseinrichtungen wie zum Beispiel:
Kindertagesstätten
Kindergärten
Krippen
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Ausbildung im Anschluss möglich
Der Abschluss berechtigt zugleich zur weiterführenden Ausbildung als Erzieher_in an der Fachschule für Sozialpädagogik.
Ausbildungsinhalte
Die berufsbegleitende Ausbildung folgt dem Hamburger Bildungsplan und der Hamburger Prüfungsordnung. Die Ausbildung dauert fünf Halbjahre. Der Unterricht findet zur Zeit in den Hamburger Schulzeiten jeweils mittwochs von 08.00 Uhr - 11.15 Uhr und donnerstags sowie freitags von 08.00 Uhr bis 15.20 Uhr und umfasst 20 Stunden pro Woche. Dadurch stehen für die Arbeit in der Kita bis zu 2,5 Wochentage zur Verfügung. Die Ferien entsprechen denen der allgemeinen Schulen Hamburgs.
Unterrichtsfächer:
Sozialpädagogisches Handeln
Sprache und Kommunikation
Entwicklung und Bildung
Religion/Religionspädagogik
Bewegung, Spiel, Musik
Kreative Gestaltung
Naturwissenschaft und Gesundheit
Mathematik
Wirtschaft und Gesellschaft
Fachenglisch
Wahlpflichtkurse
Zulassungsvoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss oder Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder
insg. 480 Std. sozialpädagogische Qualifikation und 3 Jahre sozialpädagogische Berufspraxis und erfolgreiche Prüfungen von je 45 Minuten (Deutsch, Mathe, Englisch) auf dem Niveau des erweiterten ersten Schulabschlusses (wird von uns durchgeführt)
Sprachkenntnisse (Deutsch) auf dem Niveau B2
Nachweis über ein Arbeitsverhältnis in einer geeigneten Einrichtung der Kindertagesbetreuung im Umfang von mindestens durchschnittlich 9 Wochenstunden für die gesamte Ausbildung (unter bestimmten Umständen ist auch Tagespflege möglich)
Vorlage einer Einverständniserklärung des Arbeitsgebers zur Teilnahme an der Ausbildung
ein Erstwohnsitz in Hamburg während der Ausbildung
vollständige Masernschutzimpfung.
Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist keine Voraussetzung. Sie benötigen während der Ausbildung einen Erstwohnsitz in Hamburg.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne!
Kosten und Finanzierung
Unsere Schulen sind staatlich anerkannte Schulen in privater Trägerschaft und werden von der Hansestadt Hamburg gefördert. Die Förderung umfasst jedoch nicht wie bei staatlichen Schulen die Vollkosten. Daher entstehen für die Ausbildung folgende Kosten, die in der Regel vom Arbeitgeber übernommen werden:
Schulgeld: monatlich 95,-- Euro, zggl. 5,00 Euro Kopierpauschale
Aufnahmegebühr: einmalig 50,- Euro
Prüfungsgebühr: einmalig 60,- Euro
Haben Sie Fragen zu den einzelnen Ausbildungsgängen?